Der Verein für Groß und Klein

 

 

 

 

 

 

Trainingsordnung

1  Das Training der LG Erfurt findet – witterungs- und jahreszeitenabhängig – im Stadion des Fußballvereins FC Rot-Weiß Erfurt (Steigerwaldstadion) oder in der Leichtathletikhalle Erfurt statt.

 

2  Die Einteilung der vorbenannten Trainingsgruppen (Trainingsgruppe 1 und Trainingsgruppe 2) erfolgt vor dem Hintergrund und sich in Anlage zu dieser Trainings- und Wettkampfordnung befindlichen Alterseinteilung von 6 – 9 Jahre und von 10 – 18 Jahre.

Die Trainingsgruppe 1 umfasst die Altersgruppe 6 – 9 Jahren.

Die Trainingsgruppe 2 umfasst die Altersgruppe von 10 – 18 Jahren.

Die Talentfördergruppe (am Montag) rekrutiert sich aus den Trainingsgruppen 1 und 2 und ist mithin altersunabhängig.

Die Eintaktung der Athleten in die vorbenannten Trainingsgruppen (und vor dem Hintergrund der dementsprechenden Alterseinstufung) erfolgt aufgrund diesbezüglicher – schriftlicher – Rückmeldung seitens der Athleten selbst bzw. der Sorgeberechtigten der Selbigen.

Als Trainer bzw. Trainerinnnen fungieren:

  • Jacqueline Schwarz
  • Marie Mußbach
  • Holger Kade

Die vorbenannten Trainer sind auch die – ausschließlich - verantwortlich zeichnenden Übungsleiter während Wettkämpfen; es sei denn, im Vorfeld zu einem konkreten Wettkampf ist in Abweichung von den Vorbenannten anderes bestimmt und seitens des Vorstandes der LG Erfurt beschlossen und mitgeteilt.

Änderungen der vorbenannten Trainingszeiten bzw. –orte bleiben – vor dem Hintergrund abweichender diesbezüglicher Regelungen der Sportablaufplanung seitens der Stadt Erfurt – vorbehalten.

 

3  Neben den vorbenannten Trainingsangeboten meldet die LG Erfurt – aus den Reihen ihrer aktiven Athleten und nach dementsprechender Vorabsprache mit diesen (bzw. deren Erziehungsberechtigten) – Selbige auch für Freiland- als auch Hallenwettkämpfe.

Die dementsprechenden Daten und Zeiten werden durch die verantwortlichen Übungsleiter und bis spätestens 2 Wochen vor Wettkampf den jeweiligen Athleten (bzw. den diesbezüglichen Sorgeberechtigten) mitgeteilt.

Eine – verbindliche – Wettkampfteilnahmebestätigung seitens der Athleten (bzw. der Sorgeberechtigten) hat bis spätestens eine Woche vor Wettkampf und gegenüber den Verantwortlichen (und benannten) Trainern zu erfolgen.

Die diesbezügliche Wettkampfteilnahmebestätigung ist seitens der verantwortlichen und benannten Trainer schriftlich zu fixieren, von den Athleten (bzw. von den Sorgeberechtigten der Selbigen) gegenzuzeichnen und an den Vorstand weiterzuleiten.

Eine entschuldigte Nichtteilnahmeanzeige ist bis zum Wettkampftag (Beginn des Selbigen) möglich. Entschuldigt sind solche Athleten, welche aufgrund von Krankheit oder unverschuldeter persönlicher Gründe nicht am Wettkampf teilnehmen können.

Hinsichtlich nicht entschuldigter Nichtteilnahmeanzeigen bzw. überhaupt unentschuldigter Nichtteilnahme an Wettkämpfen an sich hat der Athlet (bzw. dessen Sorgeberechtigter) gegenüber der LG Erfurt die von dieser verauslagte Startgebühr – vor dem Hintergrund des Nachweises der Zahlung als auch der Höhe der Selbigen gegenüber dem Vorbenannten – zu erstatten.

 

4  Für die Trainingszeiten als auch Trainingseinheiten (Inhalt und Ausführung der Selbigen) als auch die Begleitung der Athleten bei Wettkämpfen sind ausschließlich die im vorhinein festgelegten und vor Ort sich befindlichen Trainer zuständig.

 

5  Für den Fall einer – grundsätzlich ausgeschlossenen - Fremdbetreuung eines Athleten und im Rahmen der Trainings- und Wettkampfdurchführung zeichnet die LG Erfurt weder haftpflichtversicherungsrechtlich noch bezüglich des Startgeldes Verantwortlichkeit.

 

Erfurt, den 02.11.2016

LG Erfurt

Das Präsidium

Kontaktformular

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.